98. Generalversammlung
Die 98. Generalversammlung des WHV findet am
Montag, 6. Mai 2024 ab 17.00 Uhr
im Restaurant Les Iles in Sitten statt.
Die 98. Generalversammlung des WHV findet am
im Restaurant Les Iles in Sitten statt.
Das Merkblatt "Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2023!
Der Walliser Handelsverband empfiehlt, das Gesetz über die Ladenöffnung, das am 3. März dem Volk vorgelegt wird, aus folgenden Gründen abzulehnen:
Die Änderungen des Normalarbeitsvertrages für das im Verkauf Beschäftigte Personal des Detailhandels wurden am 5. Januar 2024 veröffentlicht. Alle betroffenen Personen, die Anmerkungen haben, können diese innerhalb von zehn Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich beim Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur, Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen, Rue des Cèdres 5, 1951 Sion, mitteilen.
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DES NORMALARBEITSVERTRAGES EINSEHEN
DEN NORMALARBEITSVERTRAG EINSEHEN
Niemand ist vor Cyberangriffen sicher, am wenigsten kleine Unternehmen, die oft weniger gut ausgerüstet sind, um sich zu verteidigen. Für sie wurde die Broschüre "Digitale Sicherheit: Ein praktischer Leitfaden für KMU" erstellt.
Diese Sammlung von Best Practices, die aus den Überlegungen der Plattform Trust Valley der Kantone Waadt und Genf hervorgegangen ist, soll über digitale Sicherheit informieren und dafür sensibilisieren.
Der Leitfaden ist auf Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch verfügbar und kann kostenlos auf der Trust Valley-Website unter der Rubrik "Entdecken Sie unseren Leitfaden" eingesehen werden.
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die AHV-Reform 21 angenommen und damit eine ausreichende Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt. Die AHV-Reform 21 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Reform umfasste zwei miteinander verbundene Vorlagen: die Änderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Damit werden die Finanzierung der AHV und das Rentenniveau für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter für Frauen wird wie bei den Männern auf 65 Jahre angehoben, der Renteneintritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer wird leicht angehoben.
Am 9. Dezember 2022 legte der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 fest.
Die Mehrwertsteuer wird also um 0,4 Punkte angehoben, um die AHV zu finanzieren.
In der Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Monat Juli 2023 kann erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:
Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnungen zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung .
Da die bis Ende 2017 geltenden Steuersätze in den verfügbaren Abrechnungen nicht mehr ausgewiesen werden, sind Umsätze aus Leistungen vor dem 1. Januar 2018 der ESTV ausserhalb der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.
VORGESCHLAGENE BEISPIELE DER ESTV
DETAILLIERTE INFORMATIONEN ZUR STEUERSATZERHÖHUNG